Hallenordnung

Betriebs- und Hallenordnung des Reit- und Fahrverein Wedel von 1923 e.V.

  1. Das Reiten und die sonstige Benutzung der Reitanlagen geschieht auf eigene Gefahr.
  2. Die Nutzer der Reitanlage müssen Mitglied im Reit- und Fahrverein Wedel von 1923 e.V. sein. Nichtmitgliedern ist die Benutzung der gesamten Reitanlage nicht gestattet.
  3. Das Rauchen in den Reithallen ist aus baupolizeilichen Gründen strengstens verboten.
  4. Das Freispringen, Freilaufen und Longieren von Pferden ist in der großen Reithalle sowie in den Dressurvierecken und auf dem Abreiteplatz für alle Mitglieder untersagt.
  5. Die Benutzung des Springplatzes ist außerhalb der Turniere nur Mitgliedern zu den vom Vorstand festgesetzten Zeiten zulässig.
  6. Während der Pflegearbeiten der Reitanlagen haben alle Reiter die Reitbahnen mit ihren Pferden unverzüglich zu verlassen. Hierbei haben die Reiter im eigenen Interesse Rücksicht auf den Pflegedienst zu nehmen und nicht umgekehrt.
  7. Während der festgesetzten Unterrichtszeit in der großen Halle darf in der kleinen Reithalle nicht gesprungen, freilaufen oder longiert werden. Während der Zeiten, in denen die große Reithalle für alle zugänglich ist, geht  Longieren vor Laufen lassen und Laufen lassen vor Reiten. Beim Longieren ist, sofern möglich, zur Schonung des Bodens über die gesamte Länge zu wandern, d.h. es soll nicht nur auf einem Zirkel longiert werden.
  8. Hunde sind auf der gesamten Reitanlage an der Leine zu halten. Hunde dürfen sich nicht in den Reitbahnen aufhalten.
  9. Alle Benutzer der Reitanlage müssen für Ihre Pferde den Abschluss einer Reitpferde-Haftpflichtversicherung dem Vorstand auf Verlangen schriftlich nachweisen.
  10. Der Unterricht von fremden Reitlehrern, auch von Privatpersonen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vorstandes.
  11. Springen ist in den Reithallen nur zu den festgesetzten Zeiten zulässig.
  12. Hindernisse sind nach Benutzung sofort wieder an ihren Platz zu räumen.
  13. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Der Benutzer hat für alle Schäden aufzukommen, die an den Einrichtungen der Reitbahnen sowie an den Hindernissen durch ihn oder einen mit dem Reiter seines Pferdes Beauftragten verursacht werden.
  14. Befinden sich Reiter in der Reitbahn und will jemand mit oder ohne Pferd die Reitbahn betreten oder verlassen, so ist vor dem öffnen der Bahntür „Tür frei, bitte“ zu rufen und die Antwort „Ist frei“ abzuwarten.
  15. Halten und Schritt auf dem Hufschlag ist untersagt, wenn mehr als ein Reiter die Bahn benutzt. Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppreitende freizumachen. Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich.
  16. Der Reitverein haftet nicht für Schäden an Pferden und an sonstigen Sachen des Benutzers. Diese Vereinbarung gilt auch für etwaige von den Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Hilfspersonen des Reitvereins fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
  17. Pferdeäpfel sind in den Hallen und in den Dressurvierecken möglichst umgehend zur Schonung der Böden zu entfernen.
  18. In der kleinen Reithalle geht reiten (nur wenn die große Reithalle anderweitig belegt ist) vor longieren und longieren vor freilaufenlassen.
  19. Pferde dürfen in der großen Reithalle nur in Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) und soweit an einem anderen Ort dazu keine Möglichkeit besteht, im Schritt geführt werden. Keinesfalls also zum Aufwärmen von Pferd und Reiter.